Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.07.2018 (III ZR 183/17) entschieden, dass der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln ist. Die Rechte und Pflichten des Verstorbenen an online-Diensten gehen auf die Erben über, und diese haben einen Anspruch gegen die Dienstanbieter auf Zugang zu den Konten einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte.
Jeder online-Nutzer und jede online-Nutzerin sollten deshalb festlegen, wer ihr digitales Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll.
Der erste Schritt zur digitalen Vorsorge besteht in der Erstellung einer Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten. Eine stets aktualisierte und sicher aufbewahrte Übersicht wird den Hinterbliebenen von großem Nutzen sein.
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über ein langjähriges Know-how in Fragen der Vermögensnachfolge und unterstützt unsere Mandanten bei der Vorsorge durch Erstellung von Vorsorgevollmachten und den Entwurf von Testamenten.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.
Dateien zum Download