Wir vertreten unsere Mandanten u.a. in den folgenden Rechtsgebieten:
In diesem Bereich sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Personen- und Kapitalgesellschaften; Erstellung von Umwandlungsverträgen; Begleitung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, wir streben in erster Linie kostengünstige und zügige außergerichtliche Auseinandersetzungen an; Handelsvertreterrecht.
Im Vertragsrecht sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Gestaltung von Verträgen (branchenbezogene Verträge für Unternehmer sowie Vertragsgestaltungen für Privatmandanten); Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.
Seit Anfang der neunziger Jahre unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Wettbewerbskonzepte und sind für unsere Mandanten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Konkurrenten tätig. Unsere Anwaltskanzlei hat sich auf diesem Gebiet u.a. im Rahmen der Ausschussarbeit in der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin sowie der Dozententätigkeit an der TU Chemnitz eingebracht. Wir verfügen über fundierte und in der Praxis erfolgreich unter Beweis gestellte Kenntnisse.
Wir unterstützen unsere Mandanten im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, die auf die jeweilige arbeitsrechtliche Situation zugeschnitten und angepasst sind sowie bei der Abwicklung von Arbeitsvertragsverhältnissen unter Einschluss von Kündigungssachverhalten. Außerdem verfügen wir über Spezialwissen im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Künstlern.
Zu unseren Mandanten im baurechtlichen Bereich zählen Bauunternehmen der verschiedensten Branchen, gewerbliche sowie private Bauherren. Wir begleiten unsere Mandanten von der Anfangsphase bis zur Abwicklung eines Bauvorhabens, indem wir auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Bauverträge erstellen, baubegleitend beraten und zielgerichtet die Ansprüche unserer Mandanten vor Gericht durchsetzen.
Im Bereich des Immobilienrechts betreuen wir unsere Mandanten in allen relevanten Angelegenheiten wie z. B.: Erstellung von Grundstücksübertragungsverträgen; Erstellung von Verträgen mit Wohn-Nießbrauchsrechten; Vertragsgestaltung im familienrechtlichen Bereich mit erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bezügen; Konfliktlösung zwischen Miteigentümern von Immobilien einschließlich Vertretung in Teilungsversteigerungsverfahren.
Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und Wohnungsverwalter in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Auch in diesem Bereich steht die außergerichtliche Konfliktlösung im Vordergrund. Falls erforderlich, beraten und vertreten wir im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen. Beispielhaft sollen erwähnt werden: Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer; Beschluss Anfechtungsangelegenheiten; Begleitung bei Konflikten zwischen Verwaltung und Eigentümern; Vorbereitung und Begleitung im Rahmen von WEG-Versammlungen.
Wir sind langjährige Berater (RA Bauer: Beirat; RA Dr. Westerhausen: Vorstand) des Haus & Grund Eigentümerschutzgemeinschaft-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V. In erster Linie unterstützen wir Vermieter, erarbeiten Gewerberaum- und Wohnraummietverträge, erstellen Kündigungserklärungen und Abmahnschreiben und setzen für unsere Mandanten Mietzins- und Räumungsansprüche durch.
Wir entwerfen geeignete Modelle der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Testamente/Erbverträge und Schenkungsverträge). Außerdem sind wir in Erbstreitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich tätig. Unser Spezialwissen im Erbrecht geben wir regelmäßig in Vorträgen und Seminaren weiter.
Wir vertreten in allen Bereichen des Familienrechts, wie z. B. Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die vermögens- und zugewinnrechtliche Auseinandersetzung von in Trennung/Scheidung lebenden Ehegatten. Zielorientiert arbeiten wir an möglichst außergerichtlichen kostengünstigen Lösungen.
In diesem Bereich vertreten wir Privatmandanten und Unternehmer gegenüber Behörden. Hier seien insbesondere folgende Bereiche exemplarisch aufgelistet: Begleitung des Mandanten bei behördlichen Antragsverfahren (z. B. Baugenehmigungsverfahren mit juristischen Bezügen); Führen von Widerspruchsverfahren; verwaltungsgerichtliche Klageverfahren. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im verwaltungsrechtlichen Bereich liegt im öffentlichen Baurecht einschließlich Emissionsschutzrecht, Vermessungsrecht und Gewerberecht, Vertretung von Unternehmern im öffentlichen Vergaberecht.
Die Palette der Dienstleistungen unserer Kanzlei wird durch das Verkehrszivilrecht und Strafrecht abgerundet. Wir vertreten unsere Mandanten vor Gericht und unterstützen sie z.B. bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Wir vertreten Unternehmen und Privatmandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, wie beispielsweise im allgemeinen Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Auch hier arbeiten wir vordergründig an zielorientierten und kostengünstigen außergerichtlichen Lösungen. Bei Notwendigkeit setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durch.
Rechtsanwalt Dr. Westerhausen hat in den USA einen akademischen Titel erworben (Master of Laws, LL.M.). Er ist einer von sechs Fachanwälten für Internationales Wirtschaftsrecht in Sachsen und berät seit Gründung unserer Kanzlei Unternehmen auch bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten. Dabei geht es vor allem darum, Vertragsgestaltungen im Internationalen Wirtschaftsrecht vorzubereiten und Forderungen unserer Mandanten im Ausland durchzusetzen.
Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen sowie Unternehmer umfassend in allen wichtigen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und sonstiges Wirtschaftsrechts. Dabei verstehen wir uns als Rund-um-Versorger und ständiger Ansprechpartner unserer Mandanten. Unsere Mandantschaft profitiert von unserem umfangreichen unternehmensrechtlichen Wissen und unserer jahrelangen Praxis bei der Beratung von Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größen.
Zu den Aufgabenfeldern unserer Rechtsanwälte gehören insbesondere die Bereiche Gründungen, Umstrukturierungen, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Durchsetzung von Interessen im Rahmen der Gesellschafterauseinandersetzung sowie Branchenspezifisches Recht und Vertragsrecht (insbesondere: Baurecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Speditionsrecht, E-Commerce und Vergaberecht) sowie Wettbewerbsrecht. Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit bezieht sich auf die Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Arbeit für Grundstückseigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Ansprüche. Wir betreuen unsere Mandanten in allen eigentums- und mietrechtlichen Fragen und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsmaterien. Dies betrifft beispielsweise die Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen, die Gestaltung grundstücksbezogener und mietrechtlicher Verträge sowie die Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch im Rahmen der Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften bis hin zu Teilungsversteigerungsverfahren begleiten wir unsere Mandanten.
Wir beraten und unterstützen bei erbrechtlichen und sonstigen vermögensrechtlichen Gestaltungen, wie z.B. der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen.
Dieser Tätigkeitsschwerpunkt steht im direkten Zusammenhang mit unserer langjährigen Tätigkeit als Berater und der Mitwirkung im Vorstand und Beirat des Haus und Grund Eigentümerschutzgemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V..
Für den privaten Mandanten sind wir als Ihr Rechtsanwalt im Bereich des gesamten Zivil- und Verwaltungsrechts umfangreich tätig. Beispielhaft seien hier insbesondere die Bereiche Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Kaufrecht, Schadensersatz- (einschließlich Arzthaftungsrecht) und Verkehrs- einschließlich Verkehrsstrafrecht genannt.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht. Wir befassen uns mit der rechtlich und steuerlich optimierten Gestaltung vorweggenommener Erbfolge und letztwilliger Verfügungen und vertreten in Erbstreitigkeiten.
Im Familienrecht bieten wir als Rechtsanwalt beispielsweise die Beratung im Hinblick auf den Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen, die komplette vermögensrechtliche Auseinandersetzung sowie die Vertretung im Falle von Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten an.
Zudem betreuen wir unsere Privatmandanten im Bereich des Verwaltungsrechtes bei der Auseinandersetzung mit Behörden im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Zu unserem Fachgebiet gehört auch die Betreuung ausländischer Investoren in den neuen Bundesländern, die Beratung im internationalen Privatrecht, EU-Recht und internationalen Wirtschaftsrecht.
Die Anwälte unserer Chemnitzer Kanzlei beraten Unternehmen auch bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, stets in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten im Ausland. Dabei bereiten wir Vertragsgestaltungen im internationalen Wirtschaftsrecht vor. Zudem setzen wir für unsere Mandanten Forderungen im Ausland durch.
Rechtsanwalt Dr. Westerhausen hat in den USA studiert, dort einen akademischen Titel erworben (Master of Laws, LL.M.). Er verfügt über Kontakte zu ausländischen Rechtsanwaltskanzleien, die bei Bedarf an unsere Mandanten weiterempfohlen werden können.
Herrn Dr. Westerhausen ist aufgrund nachgewiesener Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts die Bezeichnung „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen am 23.11.2016 verliehen worden.