Neues Widerrufsrecht 2014
Gesetzesänderung für Online-Händler
Durch die Einführung der EU-Verbraucherrechtrichtlinie werden ab dem 13.06.2014 zahlreiche Änderungen für Shopbetreiber und Dienstleister auftreten. So gelten strengere Informationspflichten gegenüber den Kunden, wie es auch zu Änderungen bei den Retouren und Rücksendekosten kommt. Darüber hinaus werden neue Regelungen zum Widerrufsrecht eingeführt, welche für Händler bzw. Shopbetreiber teilweise Vorteile aber auch Nachteile mit sich bringen. Die neuen Regelungen sollen den Vertragsschluss transparenter gestalten und insbesondere den Online-Händlern helfen, den eigenen Shop rechtssicher zu machen und nicht Gefahr zu laufen, wieder massenhaft abgemahnt zu werden. So besteht z. B. zukünftig eine einheitliche Widerrufsfrist für alle EU-Mitgliedsstaaten von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Des Weiteren müssen Verbraucher nunmehr den Widerruf ausdrücklich erklären. Ein einfaches Zurücksenden der Ware, wie bisher, reicht nicht mehr aus. Außerdem sind Änderungen bei den Rücksendekosten vorgesehen und ein Widerrufsrecht bei Downloads ausgeschlossen.
Zusätzlich zur eigentlichen Widerrufsbelehrung müssen die Online-Händler nach den neuen Regelungen gemäß § 356 BGB ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, was dem Verbraucher die Möglichkeit geben soll, seinen Widerruf möglichst einfach mit Hilfe dieses Formulars zu erklären. Dieses Formular ist EU-einheitlich gestaltet und soll auch den grenzüberschreitenden Handel für Verbraucher erleichtern. Die gesamten Neuerungen zum Widerrufsrecht gelten ab dem 13.06.2014. Es gibt keine Übergangsfrist für Online-Händler, was zur Folge hat, dass in der Nacht vom 12.06. auf den 13.06.2014 das Online-Angebot dringend überarbeitet werden muss und sämtliche Änderungen vollständig umgesetzt sein müssen. Wie üblich und auch bei früheren Gesetzesänderungen geschehen, wird in diesem Bereich mit massenhaften Abmahnungen zu rechnen sein. Als kompetenter Ansprechpartner für das IT-Recht einschließlich dem Internetrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Oliver Fischer, Mag. Jur., gern zur Verfügung. Wir erstellen für Sie eine rechtssichere Widerrufsbelehrung und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Konkurrenten. Ziel unserer Kanzlei ist es, unsere Mandanten fachlich kompetent, engagiert und effizient zu begleiten. Lernen Sie uns näher kennen unter www.wb-anwaltskanzlei.de
Anwaltskanzlei
Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen
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