Verträge werden in der Regel zweisprachig verfasst. Übersetzungen fallen aber häufig ungenau aus. Deshalb sollte in jedem Vertrag, der zweisprachig verfasst wird, unbedingt geregelt werden, welche Fassung maßgeblich ist. Dabei wird es sich in der Regel um die Sprache handeln, in welcher der Vertrag verhandelt wurde.
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