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*Internationales Handelsrecht / Markteintritt China

Lieferbedingungen/INCOTERMS®2010

Die INCOTERMS (International Commercial Terms) sind standardisierte, weltweit anerkannte Lieferbedingungen, die die Internationale Handelskammer (ICC) zur Verfügung gestellt hat. Sie regeln vor allem, welche Transportkosten der Verkäufer und welche der Käufer zu tragen hat und welche der beiden Vertragsparteien im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware das finanzielle Risiko trägt. Darüber hinaus wird u.a. geregelt, welcher der beiden Vertragsparteien die Export- oder Importgenehmigungen beschaffen und gegebenenfalls Einfuhrzölle zu bezahlen hat. Bei internationalen Handelsgeschäften ist es allgemein üblich, auf diese Standardklauseln Bezug zu nehmen.

Mit der Musterklausel wird verdeutlicht, dass INCOTERMS® nicht automatisch Gegenstand eines Vertrages werden. Vielmehr müssen die INCOTERMS® 2010 wirksam beim Vertragsschluss einbezogen werden. Nur dann gelten sie für den gesamten Vertrag. Ein erst nach Vertragsschluss folgender Rechnungshinweis auf die INCOTERMS® 2010 oder ein Hinweis auf Lieferpapieren reicht nicht aus, es sei denn, der andere Vertragspartner lässt sich darauf ein.

Die INCOTERMS® enthalten durchaus komplexe Regelungswerke. Dazu an dieser Stelle nur so viel:

  • INCOTERMS® können keinen ausführlichen Kaufvertrag ersetzen, da sie lediglich für Teilbereiche der Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer Regelungen vorsehen. Nicht geregelt sind beispielsweise Fragen, wie die Behandlung von Vertragsbrüchen und deren Folgen, Haftungsausschlüsse, Absicherungen im Zahlungsverkehr usw.
  • In der nachfolgenden Musterklausel (Lieferbedingungen (INCOTERMS® 2010)) ist eine von 11 möglichen Klauseln benannt. Es gibt Klauseln, die für jede Art des Transportmittels gelten und Klauseln, die nur für den Schiffstransport und/oder den Binnenschiffstransport gelten. Welche Klausel gewählt werden sollte, hängt vom Einzelfall und von der Verhandlungsposition des Verkäufers/Käufers ab. Den Exporteur treffen bei der EXW-Klausel am wenigsten und bei der DDP-Klausel am meisten Pflichten.
  • Die INCOTERMS® 2010 regeln ausführlich die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers. Bevor Sie sich auf eine Klausel einlassen, sollten Sie sich über das durchaus komplexe Regelwerk der einzelnen Klauseln einen Überblick verschaffen.
  • Der Ort oder Hafen muss bei der Verwendung einer INCOTERMS®-Klausel immer genau bezeichnet werden.
  • Im China-Handel wird am Häufigsten die FOB-Klausel verwendet.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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