Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Insolvenzanfechtungsrechtes die Möglichkeit der Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter gegenüber Gläubigern etwas erschwert. Das Gesetz ist am 05.04.2017 in Kraft getreten. Die anfechtungsrechtlichen Vorschriften bleiben jedoch im Wesentlichen bestehen, sodass im Umgang mit insolvenzbedrohten Vertragspartnern nach wie vor Vorsicht geboten ist. Die durch unseren Herrn Rechtsanwalt Bauer und Herrn Rechtsanwalt Dr. Westerhausen erstellte Checkliste enthält für Sie zusammengefasst die wichtigsten Punkte.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.
Dateien zum Download