Viele Städte und Gemeinden in den östlichen Bundesländern bieten Grundstückseigentümern derzeit an, einen Ausgleichbetrag aufgrund angeblicher Erhöhungen der Bodenwerte der in Sanierungsgebieten liegenden Grundstücke vorzeitig abzulösen. Unsere Kanzlei hat dazu ausführliche Handlungsempfehlungen ausgearbeitet, die von der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Sachsen veröffentlicht worden sind (vgl. www.haus-und-grund-sachsen.net/aktuell).
Wir warnen vor dem übereilten Abschluss von Ablöseverträgen. Mit den von den Städten und Gemeinden angebotenen Abschlägen versuchen diese häufig nur, sich die Kosten der Einholung von grundstücksbezogenen Gutachten zu ersparen und die Eigentümer auf diesem Weg zu „ködern“. Es lässt sich jedoch nicht allgemein beantworten, ob solche Vereinbarungen für Eigentümer vorteil- oder nachteilig sind. Alles Weitere entnehmen Sie bitte den Handlungsempfehlungen.
Auf jeden Fall sollten die Eigentümer keinen Antrag auf vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages vor Aufhebung der Satzung in einem Sanierungsgebiet stellen. Die Eigentümer sollten den jeweiligen Städten und Gemeinden anheimstellen, ihnen ein fundiertes Angebot unter Beifügung exakt nachvollziehbarer gutachterlicher Berechnungen zu übermitteln. Dazu unser anliegendes Muster.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.
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