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Recht der Familie

Belehrung über die Internetnutzung

Im Falle der Nutzung von Tauschbörsen und der damit begangenen Urheberrechtsverletzung durch das Filesharing versenden zahlreiche Abmahnkanzleien kostenpflichtige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2012 (Az.: I ZR 74/12) ist nun entschieden worden, dass für den Fall, dass minderjährige Kinder im Haushalt leben und diese vollumfänglich darüber belehrt worden sind, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen, eine Haftung der Eltern und damit auch eine verschuldensunabhängige Störerhaftung entfallen kann. Nur eine Haftung der Kinder bleibt unter Umständen bestehen.

Eltern haften somit nicht, wenn sie im Fall eines Prozesses nachweisen können, dass sie ihre Kinder ordnungsgemäß belehrt haben. Ein Beispiel für eine Belehrung stellen wir nachfolgend zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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