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Neue Rechtsprechung zu Sparverträgen und zum Verbraucherdarlehen

Viele Bankkunden haben als Verbraucher langjährige Sparverträge oder Prämiensparverträge abgeschlossen, welche unterschiedliche Kreditinstitute unter den verschiedensten Bezeichnungen anbieten. Nachdem bereits in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes festgestellt wurde, dass die Klauseln zur Anpassung des Zinssatzes während der Vertragslaufzeit in vielen Verträgen unwirksam sind, hat nun das Sächsische Oberlandesgericht Dresden in einem Musterfeststellungsurteil vom 22.04.2020 ausgesprochen, dass die Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträge der Sparkasse Leipzig unwirksam sind, und den Kunden zu wenig Zinsen gezahlt wurden. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, ist davon auszugehen, dass vielen Kunden auch anderer Kreditinstitute erhebliche Zahlungen zustehen, da das Sächsische OLG auch entschieden hat, dass die Verjährungsfrist für Zinsnachforderungen erst dann beginnt, wenn der Vertrag wirksam beendet wurde. Eine Überprüfung, ob der eigene Sparvertrag betroffen ist, kann sich also lohnen, denn die nachzufordernden Zinsen erreichen oft eine erhebliche Summe.

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Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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