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Formulare für Grundstückseigentümer und Vermieter

Mietrecht

Mieterselbstauskunft und Mietschuldenfreiheitsbestätigung

Am besten sichert sich der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages ab, indem er sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters informiert. Hierzu dient anliegendes Muster.

Freilich kommen noch weitere Fragen in Betracht. Das Fragerecht des Vermieters ist aber beschränkt. Der Vermieter muss ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung der Fragen haben.

Werden unzulässige Fragen gestellt, besteht keine Wahrheitspflicht des Mieters. Werden aber zulässige Fragen vom Mieter falsch beantwortet, kann der Vermieter den Mietvertrag unter Umständen wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ein besonders gutes Sicherungsmittel stellt die Mietschuldenfreiheitsbestätigung des „noch“- Vermieters der zukünftigen Mietpartei dar.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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