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Welche Schwerpunkte haben wir?

Rechtsgebiete

Wir vertreten unsere Mandanten u.a. in den folgenden Rechtsgebieten:

Unternehmer

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen sowie Unternehmer umfassend in allen wichtigen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und sonstiges Wirtschaftsrechts. Dabei verstehen wir uns als Rund-um-Versorger und ständiger Ansprechpartner unserer Mandanten. Unsere Mandantschaft profitiert von unserem umfangreichen unternehmensrechtlichen Wissen und unserer jahrelangen Praxis bei der Beratung von Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größen.

Zu den Aufgabenfeldern unserer Rechtsanwälte gehören insbesondere die Bereiche Gründungen, Umstrukturierungen, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Durchsetzung von Interessen im Rahmen der Gesellschafterauseinandersetzung sowie Branchenspezifisches Recht und Vertragsrecht (insbesondere: Baurecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Speditionsrecht, E-Commerce und Vergaberecht) sowie Wettbewerbsrecht. Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit bezieht sich auf die Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

 

Grundstückseigentümer / Vermieter

Einer unserer Schwerpunkte ist die Arbeit für Grundstückseigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Ansprüche. Wir betreuen unsere Mandanten in allen eigentums- und mietrechtlichen Fragen und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsmaterien. Dies betrifft beispielsweise die Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen, die Gestaltung grundstücksbezogener und mietrechtlicher Verträge sowie die Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften. Auch im Rahmen der Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften bis hin zu Teilungsversteigerungsverfahren begleiten wir unsere Mandanten.

Wir beraten und unterstützen bei erbrechtlichen und sonstigen vermögensrechtlichen Gestaltungen, wie z.B. der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen.

Dieser Tätigkeitsschwerpunkt steht im direkten Zusammenhang mit unserer langjährigen Tätigkeit als Berater und der Mitwirkung im Vorstand und Beirat des Haus und Grund Eigentümerschutzgemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V..

 

Privatperson

Für den privaten Mandanten sind wir als Ihr Rechtsanwalt im Bereich des gesamten Zivil- und Verwaltungsrechts umfangreich tätig. Beispielhaft seien hier insbesondere die Bereiche Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Kaufrecht, Schadensersatz- (einschließlich Arzthaftungsrecht) und Verkehrs- einschließlich Verkehrsstrafrecht genannt.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht. Wir befassen uns mit der rechtlich und steuerlich optimierten Gestaltung vorweggenommener Erbfolge und letztwilliger Verfügungen und vertreten in Erbstreitigkeiten.

Im Familienrecht bieten wir als Rechtsanwalt beispielsweise die Beratung im Hinblick auf den Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen, die komplette vermögensrechtliche Auseinandersetzung sowie die Vertretung im Falle von Scheidungen und Unterhaltsstreitigkeiten an.

Zudem betreuen wir unsere Privatmandanten im Bereich des Verwaltungsrechtes bei der Auseinandersetzung mit Behörden im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

 

International

Zu unserem Fachgebiet gehört auch die Betreuung ausländischer Investoren in den neuen Bundesländern, die Beratung im internationalen Privatrecht, EU-Recht und internationalen Wirtschaftsrecht.

Die Anwälte unserer Chemnitzer Kanzlei beraten Unternehmen auch bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, stets in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten im Ausland. Dabei bereiten wir Vertragsgestaltungen im internationalen Wirtschaftsrecht vor. Zudem setzen wir für unsere Mandanten Forderungen im Ausland durch.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen hat in den USA studiert, dort einen akademischen Titel erworben (Master of Laws, LL.M.). Er verfügt über Kontakte zu ausländischen Rechtsanwaltskanzleien, die bei Bedarf an unsere Mandanten weiterempfohlen werden können.

Herrn Dr. Westerhausen ist aufgrund nachgewiesener Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Wirtschaftsrechts die Bezeichnung „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen am 23.11.2016 verliehen worden.

Weitere Informationen zu unseren Leitsungen im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts finden Sie hier.