Auslandsgeschäfte sicher gestalten. Forderungen international durchsetzen.

Dr. Christian Westerhausen, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Wir beraten mit unserer Kanzlei mittelständische Unternehmen.

Dr. Christian Westerhausen

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Langjährige Erfahrung

Gestalten Sie Ihre Auslandsgeschäfte sicher.

Bereits international tätige Unternehmen und diejenigen, die neue Märkte erschließen möchten, stoßen häufig auf ähnliche Probleme:

  • Qualitätsmängel von gelieferten Produkten oder Rohstoffen,
  • Schlechtleistung des Vertragshändlers, Handelsvertreters oder Lieferanten,
  • Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar,
  • Vertragspartner im Ausland zahlt nicht.

Diese Probleme lassen sich durch rechtssichere Verträge abfedern oder sogar ganz verhindern.

Ebenso wie jedes Produkt individuell ist, sind es oft die verschiedenen Märkte, in denen Ihr Unternehmen operiert. Hierfür bieten wir passende rechtliche Lösungen an.

Standardisierte AGB für das Auslandsgeschäft bieten oft ein falsches Gefühl von Sicherheit und erweisen sich im Ernstfall häufig als unwirksam.

Dies verhindern wir durch individuelle auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Verträge, die die nationalen Rechtsvorschriften der Länder Ihres Vertragspartners beachten.

Zu unseren Leistungen zählen u. a.:

  • Gestaltung passender Vertragslösungen für Ihre Auslandsgeschäfte,
  • rechtliche Begleitung von Im- und Exportgeschäften,
  • rechtliche Begleitung bei der Gründung von Unternehmen im Ausland;
  • Forderungen international durchsetzen.
  • Kontaktieren Sie mich über LinkedIn oder über Kontaktdaten auf unserer Website.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, wie wir Sie unterstützen können.

Über Dr. Christian Westerhausen, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen studierte u.a. in Lausanne / Schweiz und erwarb den Master of Laws (LL.M.) an der University of Georgia / USA. Er promovierte rechtsvergleichend (Deutschland / USA) zu einem fusionskontrollrechtlichen Thema.

Dr. Westerhausen ist stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für internationales Wirtschaftsrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Regionalvorstand der Deutsch-Amerikanischen-Juristen-Vereinigung e.V. mit Sitz in Bonn – Bad Godesberg und Mitglied der Deutsch-Chinesischen-Juristen Vereinigung, Korrespondenzanwalt für das Head-Office-China beim Verein deutscher Anwälte e.V. (VDA). Er hält regelmäßig Fachvorträge zum Internationalen Wirtschaftsrecht und veröffentlicht Beiträge auf LinkedIn zu Themen des internationalen Wirtschaftsrechts. Seine Länderschwerpunkte sind die USA, China und die europäischen Staaten. In diesen Ländern arbeitet er mit ständigen Kooperationspartnern zusammen.

Unsere Kanzlei ist Mitglied im WIRAS Verbund als internationale und deutschsprachige Kooperation bestehend aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälte sowie der Global Referral Group, einem internationalen Netzwerk von Rechtsanwälten und Finanzunternehmen.

Inhalte

Ressourcen

Vereinbarung einer Schiedsklausel

Musterklausel
Im internationalen Rechtsverkehr kann es für ein deutsches Unternehmen sehr nachteilig werden, wenn ein Prozess vor einem staatlichen Gericht im Ausland geführt wird. Besonders deutlich wird dies im deutsch-chinesischen Rechtsverkehr: Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern sollten nicht vor staatlichen Gerichten der…
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Höhere Gewalt

Musterklausel
Force-Majeure-Klauseln sind typischer Bestandteil aller Verträge zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen. Sie entstammen dem angloamerikanischen Rechtskreis. Es gibt keine allgemeine gültige Definition der höheren Gewalt (Force Majeure). Die Vertragsparteien sind frei, zu definieren, was als höhere Gewalt zu gelten hat.…
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Lieferbedingungen/INCOTERMS®2020

Musterklausel
Die INCOTERMS (International Commercial Terms) sind standardisierte, weltweit anerkannte Lieferbedingungen, die die Internationale Handelskammer (ICC) zur Verfügung gestellt hat. Sie regeln vor allem, welche Transportkosten der Verkäufer und welche der Käufer zu tragen hat und welche der beiden Vertragsparteien im…
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Vollständigkeitsklausel

Musterklausel
Bei der „Vollständigkeit“-Klausel handelt es sich um eine typische vertragliche Schlussbestimmung. Diese könnte, sowohl erweitert („Nebenabreden sind nicht getroffen worden”) als auch eingeschränkt werden, indem z. B. im Vorfeld des Vertragsschlusses getroffene Vertraulichkeitsvereinbarungen von der Regelung ausgenommen werden. Sofern die…
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